FAQ Selbsttests von Schülerinnen und Schülern
Mein Kind muss in Quarantäne – was gilt es zu beachten?
Warum muss mein Kind in Quarantäne? Ihr Kind hatte Kontakt zu einer Person, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurde und das Gesundheitsamt fordert Sie zur Quarantäne für Ihr Kind auf. Durch den Kontakt mit einem nachweislich Infizierten kann es also sein, dass sich Ihr Kind mit dem Corona-Virus angesteckt hat. Da vom Kontakt bis zum Ausbruch der Krankheit bis zu 14 Tage vergehen können, muss Ihr Kind ab sofort für 14 Tage zu Hause bleiben.
Was bedeutet Quarantäne? Das bedeutet, dass ihr Kind zu Hause bleiben muss und demnach nicht die Wohnung verlassen und keinen Besuch bekommen sollte. Die Einhaltung der Hygieneregeln sowie des Abstandes zu den Familienmitgliedern ist sehr wichtig.
Müssen Eltern und Geschwister auch in Quarantäne? Nein, ihr Kind gilt als Kontaktperson ohne Symptome. Eltern und Geschwister dürfen weiterhin auf Arbeit bzw. in die Schule/ Kita gehen. Muss mein Kind allein zu Hause bleiben und bekomme ich einen Verdienstausfall für die Zeit der Betreuung? Wenn ihr Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann ein Elternteil zur Betreuung zu Hause bleiben. Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Sie einen Verdienstausfall infolge der Betreuung Ihres unter Quarantäne gestellten Kindes bzw. bei Schulschließung haben. Beides muss behördlich angeordnet worden sein. Die Entschädigung in den ersten sechs Wochen bekommen Sie in der Regel von Ihrem Arbeitgeber. Selbstständige beantragen die Entschädigung direkt bei der zuständigen Behörde. Weiterführende Informationen zur Entschädigung finden Sie hier: www.ifsg-online.de
Was mache ich, wenn mein Kind während der Quarantäne Symptome einer Corona- Erkrankung bekommt? Bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Kinder- bzw. Hausarzt. Er wird das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Sie müssen auch zwingend das zuständige Gesundheitsamt darüber informieren.
Wann darf mein Kind wieder zur Schule bzw. in die Kita gehen? Nach der mündlichen Aufforderung zur Quarantäne erhalten Sie zeitnah eine schriftliche Information zur angeordneten Quarantäne, aus der das Datum hervorgeht, ab wann Ihr Kind wieder zur Schule bzw. in die Kita darf. Hinweis: Die aktuell geltenden Bestimmungen regeln eine Quarantäne von 14 Tagen für Kontaktpersonen. Auch ein negativer Corona-Test verkürzt grundsätzlich nicht die Dauer der Quarantäne.
Sie haben weitere Fragen? Gerne steht Ihnen das zuständige Gesundheitsamt zur Verfügung. Bitte bleiben Sie gesund, wir wünschen Ihnen alles Gute, das Team der Landschule